Voraussetzung für einen Mandantenwechsel ist immer die Erteilung einer Sichtfreigabe und das Anlegen eines Personenkontextes. Anschließend wird der Mandantenwechsel durchgeführt.
Wechsel einer Person von einer Schule zu einer anderen
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Abgebende Schule |
Aufnehmende Schule |
Aufnehmende Schule | Abgebende Schule | |
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| Mandantenwechsel für Einzelpersonen | Mandantenwechsel zustimmen für Einzelpersonen | |||
| Mandantenwechsel für mehrere Personen | Mandantenwechsel zustimmen für mehrere Personen | |||
| Mandantenwechsel für Gruppen | Mandantenwechsel zustimmen für Gruppen | |||
| Person erscheint dadurch in der Personenliste der anderen Schule | Die Person erhält dadurch den Zugang zu moin.schule der Schule | Die Personenumzug wird beantragt | Der Personenumzug wird bestätigt und der Mandat wird von der abgebenden Schule auf di aufnehmende Schule geändert | |
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Wichtig: Werden Daten mit einem synchronisierenden Schulverwaltungssystem (z.B. Danis, Sibank) oder auch mit weiteren Systemen (z.B. IServ) synchronisiert, kann eine Weitergabe der Schülerin oder des Schülers an die neue Schule zu Problemen in der neuen Schule führen, da die Person nicht als bereits vorhanden erkannt wird und trotzdem ein neues Benutzerkonto für die Schülerin oder den Schüler erstellt wird. Das Problem kann gelöst werden, indem händisch der externe Schlüssel, über den synchronisierende Systeme Benutzerkonten erkennen, geändert wird. Wird ein Schulverwaltungssystem zur Synchronisation der Daten verwendet, sollten die Personen, für die der Schulwechsel vorgesehen wird, zunächst im Schulverwaltungssystem gelöscht werden. Das Schulverwaltungssystem setzt einen Löschzeitpunkt für die Personenkontexte in moin.schule. Ist der Zeitpunkt abgelaufen, können keine Anwendungen der Schule mehr betreten werden, auch wenn die Person noch in der Übersicht sichtbar sein sollte (sog. verwaiste Personen). |