Wechselt ein Schüler oder eine Schülerin die Schule, wird dies in moin.schule über Sichtfreigaben und Mandantenwechsel abgebildet.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin noch nicht endgültig an eine neue Schule gewechselt ist, kann die alte Schule der neuen Schule eine Sichtfreigabe für die Personenkontexte des betreffenden Schülers bzw. der betreffenden Schülerin erteilen. Sobald die Sichtfreigabe erteilt wurde, kann die neue Schule die Person und den Personenkontext innerhalb der alten Schule einsehen. Die neue Schule hat dann auch die Möglichkeit, einen neuen Personenkontext für die Schülerin oder den Schüler anzulegen (über die Funktion "Personenkontext hinzufügen" in der Detailansicht einer Person), der sich auf die Rollen und Rechte innerhalb der eigenen Schule bezieht. Die Schülerin oder der Schüler hat dann beim Einloggen in moin.schule zwei Personenkontexte zur Auswahl (den der neuen und den der alten Schule).
Wenn der Schulwechsel, zum Beispiel nach Schuljahresbeginn, vollzogen ist, sollte ein Mandantenwechsel durchgeführt werden. Damit übernimmt die neue Schule die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Personendaten und die Verwaltung des Benutzerkontos, d.h. sie kann die Personalien ändern, das Passwort ändern etc.
Nach dem Mandantenwechsel sollte in Absprache mit den Lernenden die Löschung des alten Personenkontextes erfolgen. Dabei wäre es relevant, eine Frist zu vereinbaren, damit die Lernenden noch eine gewisse Zeit auf die Anwendungen zugreifen können, um ihre Daten im Kontext ihrer alten Schule zu sichern.
Hinweis: Sobald ein Mandantenwechsel oder eine Sichtfreigabe beantragt oder erteilt wird, erhält die neue Schule/Organisation eine Benachrichtigung vom System. |