Wechseln Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres die Schule, kann eine Weitergabe der Person (Mandantenwechsel) gebündelt aus der jeweiligen Gruppen (in den meisten Fällen der Schulklasse) erfolgen.
Vorteil des Mandantenwechsels ist, dass der Benutzername und das Passwort gleich bleiben. Die neue Schule fügt neuen Schülerinnen und Schülern den neuen Personenkontext "Schüler:in hinzu und sofort können Anwendungen der Schule betreten werden.
Werden Daten mit einem synchronisierenden Schulverwaltungssystem (z.B. Danis, Sibank) oder auch mit weiteren Systemen (z.B. IServ) synchronisiert, kann eine Weitergabe der Schülerin oder des Schülers an die neue Schule zu Problemen in der neuen Schule führen, da die Person nicht als bereits vorhanden erkannt wird und trotzdem ein neues Benutzerkonto für die Schülerin oder den Schüler erstellt wird. Das Problem kann gelöst werden, indem händisch der externe Schlüssel, über den synchronisierende Systeme Benutzerkonten erkennen, geändert wird.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin noch nicht endgültig an eine neue Schule gewechselt ist, kann die alte Schule der neuen Schule eine Sichtfreigabe für die Personenkontexte des betreffenden Schülers bzw. der betreffenden Schülerin erteilen.
Sobald die Sichtfreigabe erteilt wurde, kann die neue Schule die Person und den Personenkontext innerhalb der alten Schule einsehen.
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