Jedes in moin.schule angelegte Benutzerkonto hat einen Mandanten. Dies ist zumeist die Dienstschule oder eine andere Einrichtung, z.B. das NLQ. Der Mandant besitzt die Bearbeitungsrechte für das Benutzerkonto und ist dafür verantwortlich.
Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler, eine Lehrkraft oder eine andere Person die Schule, stehen in moin.schule zwei Funktionen zur Verfügung: die Sichtfreigabe und der Mandantenwechsel. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und hilft bei der Entscheidung, welche Funktion für den jeweiligen Fall geeignet ist. Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden sich auf den verlinkten Unterseiten.
| Hinweis: In moin.schule wird zwischen der Person und dem Personenkontext unterschieden. Die Person umfasst Name, Geburtsdatum und Benutzerkonto – unabhängig von einer Schule. Der Personenkontext beschreibt die Rolle einer Person an einer konkreten Schule, wie „Schüler/in an der Einstein-Schule“. Eine Person benötigt nur ein Benutzerkonto für alle Rollen und Schulen. Dieses Konto bleibt auch bei einem Schulwechsel erhalten. Weitere Informationen bietet die Seite „Übersicht Person und Personenkontexte“. |
Diese Unterscheidung von Person und Personenkontext ist die Grundlage dafür, dass ein Schulwechsel in moin.schule nicht bedeutet, dass etwas neu angelegt werden muss. Es ändert sich lediglich, wer für die Daten zuständig ist und wer sie einsehen darf, also wer der Mandant ist.
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Kriterium |
Sichtfreigabe |
Mandantenwechsel |
| Was passiert? |
Das Personenkonto wird sichtbar für die Zielschule. Die neue Schule kann:
Sie kann nicht:
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Die neue Schule übernimmt die Person vollständig, inklusive das Bearbeitungsrecht der Stammdaten. Die Zuständigkeit wechselt von der alten auf die neue Schule. |
| Wer ist verantwortlich? | Die alte Schule. | Die neue Schule, sobald die Übernahme abgeschlossen ist. |
| Bleiben Benutzername und Passwort gleich? | Ja – es ändert sich nichts an der Zuständigkeit. | Ja – das ist der zentrale Vorteil gegenüber einem neuen Konto. |
| Typischer Anlass | Übergangsphase, Abordnung, multiple Rollen an unterschiedlichen Schulen, vorübergehende Doppelzuständigkeit, schulübergreifender Unterricht | Endgültiger Schulwechsel, Dienstortwechsel |
| Wer muss aktiv werden? | Die alte Schule erteilt die Freigabe. | Die neue Schule fordert die Übernahme an, die alte Schule muss zustimmen. |
Die kann der Fall sein, wenn z. B. weil eine Lehrkraft an eine andere Schule abgeordnet ist. Dann reicht zunächst eine Sichtfreigabe. Die neue Schule kann die Person bereits sehen und damit arbeiten, ohne dass die alte Schule die Zuständigkeit abgibt.
Die kann der Fall sein, wenn z. B. weil ein/e Schüler/-in die Schule wechselt. Dann ist der Mandantenwechsel die richtige Funktion. Er übergibt die Zuständigkeit vollständig an die neue Schule.
| Wichtig: In der Praxis bauen beide Funktionen aufeinander auf: Die alte Schule erteilt zunächst eine Sichtfreigabe, damit die neue Schule die Person in der Personenliste finden und einen Personenkontext anlegen kann. Steht der Wechsel endgültig fest, fordert die neue Schule zusätzlich den Mandantenwechsel an. |
Je nach Vorhaben finden sich die passenden Anleitungen auf einer der folgenden Seiten:
Eine einzelne Person benötigt den Zugang zu einer anderen Schule?
→ „Sichtfreigabe für Einzelperson erstellen und nutzen“
→ „Mandantenwechsel bei einer Einzelperson anfordern und bestätigen“
Mehrere Personen benötigen den Zugang zu einer anderen Schule?
→ „Schulwechsel am Schuljahresende über Gruppen“
→ „Sichtfreigabe für mehrere Personen erstellen und nutzen“
→ „Mandantenwechsel für mehrere Personen anfordern und bestätigen“
Mehrere oder alle Personen einer Klasse oder Gruppe benötigt den Zugang zu einer anderen Schule?
→ „Schulwechsel am Schuljahresende über Gruppen“
→ „Sichtfreigabe für Gruppe (Klasse) erstellen und nutzen“
→ „Mandantenwechsel für Gruppe (Klasse) anfordern und bestätigen“