Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler, eine Lehrkraft oder eine andere Person die Schule, stehen in moin.schule zwei Funktionen zur Verfügung: die Sichtfreigabe und der Mandantenwechsel. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und hilft bei der Entscheidung, welche Funktion für den jeweiligen Fall geeignet ist. Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden sich auf den verlinkten Unterseiten.
| Hinweis: In moin.schule wird zwischen der Person und dem Personenkontext unterschieden. Die Person umfasst Name, Geburtsdatum und Benutzerkonto – unabhängig von einer Schule. Der Personenkontext beschreibt die Rolle einer Person an einer konkreten Schule, wie „Schüler/in an der Einstein-Schule“. Eine Person benötigt nur ein Benutzerkonto für alle Rollen und Schulen. Dieses Konto bleibt auch bei einem Schulwechsel erhalten. Weitere Informationen bietet die Seite „Übersicht Person und Personenkontexte“. |
Diese Unterscheidung von Person und Personenkontext ist die Grundlage dafür, dass ein Schulwechsel in moin.schule nicht bedeutet, dass etwas neu angelegt werden muss. Es ändert sich lediglich, wer für die Daten zuständig ist und wer sie einsehen darf.
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Kriterium |
Sichtfreigabe |
Mandantenwechsel |
| Was passiert? | Die neue Schule kann die Personendaten einsehen und einen eigenen Personenkontext anlegen. | Die neue Schule übernimmt die Person vollständig, inklusive der Stammdaten. |
| Wer bleibt verantwortlich? | Die alte Schule. | Die neue Schule, sobald die Übernahme abgeschlossen ist. |
| Bleiben Benutzername und Passwort gleich? | Ja – es ändert sich nichts an der Zuständigkeit. | Ja – das ist der zentrale Vorteil gegenüber einem neuen Konto. |
| Typischer Anlass | Übergangsphase, Abordnung, vorübergehende Doppelzuständigkeit. | Endgültiger Schulwechsel, Dienstortwechsel. |
| Wer muss aktiv werden? | Die alte Schule erteilt die Freigabe. | Die neue Schule fordert die Übernahme an, die alte Schule muss zustimmen. |
Die kann der Fall sein, wenn z. B. weil eine Lehrkraft an eine andere Schule abgeordnet ist. Dann reicht zunächst eine Sichtfreigabe. Die neue Schule kann die Person bereits sehen und damit arbeiten, ohne dass die alte Schule die Zuständigkeit abgibt.
Die kann der Fall sein, wenn z. B. weil ein/e Schüler/-in die Schule wechselt. Dann ist der Mandantenwechsel die richtige Funktion. Er übergibt die Zuständigkeit vollständig an die neue Schule.
| Hinweis: In der Praxis bauen beide Werkzeuge oft aufeinander auf: Die alte Schule erteilt zunächst eine Sichtfreigabe, damit die neue Schule die Person finden und einen Personenkontext anlegen kann. Steht der Wechsel später endgültig fest, fordert die neue Schule zusätzlich den Mandantenwechsel an. |
Je nach Vorhaben finden sich die passenden Anleitungen auf einer der folgenden Seiten:
Eine einzelne Person betrifft der Wechsel?
→ „Sichtfreigabe erstellen“ (für die abgebende Schule)
→ „Mandantenwechsel anfordern und bestätigen“ (für beide Schulen)
Eine ganze Klasse oder Gruppe wechselt, z. B. am Schuljahresende?
→ „Schulwechsel am Schuljahresende über Gruppen“