Das Berechtigungskonzept für die Bearbeitung und Sichtbarkeit von Personen und Personenkontexten baut auf der Trennung von Person und Personenkontext auf. Wie im Artikel zum Personenkontext beschrieben, wird jede Person, ob Schüler, Schülerin, oder auch Lehrkraft zusätzlich zu den persönlichen Daten durch einen Personenkontext erweitert. Dieser verortet die Person mit einer bestimmten Rolle in einer Schule/Organisation.
Für diese beiden Daten-Teile (Person und Personenkontext) gibt es unterschiedliche Regeln für die Sichtbarkeit und Bearbeitung.
Im Folgenden wird beschrieben, welche Rechte Organisationsadministratoren oder Organisationsleitungen im Zusammenhang mit Personen und Personenkontexten besitzt. Dabei ist hervorzuheben, dass sogenannte Mandanten die Datenhoheit über Personen und Personenkontexte besitzen. Zumeist ist dies die Schule/Organisation, die den Datensatz angelegt hat. In Bezug auf die Berechtigungen zur Bearbeitung von Personen und Personenkontexten wird unterschieden, ob der Personenkontext der angemeldeten (arbeitenden) Organisationsadministratoren/Organisationsleitungen denselben Mandanten haben wie die Person oder der Personenkontext, die bearbeitet werden soll.
Die zu bearbeitende Person und die Organisationsadministratoren/Organisationsleitungen gehören derselben Schule/Organisation an (haben denselben Mandanten):
Hinweis: Die Person gehört der eigenen Schule/Organisation der Organisationsadministratoren/Organisationsleitungen dann an, wenn die Person entweder von der Schule/Organisation angelegt wurde, oder wenn die Person zu der Schule/Organisation transferiert wurde. Schulen/Organisationen dürfen beliebig viele Personen und Personenkontexte anlegen. |
Bei Personen ist in Einzelfällen ein Wechsel der Mandantschaft möglich. Dies ist immer der Fall, wenn eine Person dauerhaft von einer zu einer anderen Organisation/Schule wechselt.
Der zu bearbeitende Personenkontext und die Organisationsadministratoren/Organisationsleitungen gehören derselben Schule/Organisation an (haben denselben Mandanten):
Der zu bearbeitende Personenkontext und die Organisationsadministratoren/Organisationsleitungen gehören nicht derselben Schule/Organisation an: