Wichtig: Jede Person sollte im Gesamtsystem (für ganz Niedersachsen) nur einmal vorhanden sein. |
Es kann jedoch vorkommen, dass Personen doppelt angelegt werden, zum Beispiel aufgrund unterschiedlicher Zeiträume des Onboardings. In diesem Fall sollten die Personen-Duplikate zusammengeführt werden. Das bedeutet, dass ein Benutzerkonto gelöscht wird und eines bestehen bleibt. Vor der Löschung können vorhandene Personenattribute wie Name, Geburtsdatum etc. individuell übernommen werden. Ebenso können alle Personenkontexte der im System verbleibenden Person zugeordnet werden. Doppelte Personenkontexte werden gelöscht.
Hinweis: Die Voraussetzung für das Zusammenführen der Duplikate ist, dass die Personen den gleichen Mandanten haben. Ist dies nicht der Fall muss zuvor ein Mandantenwechsel durchgeführt werden. |