Unterhalb der Überschrift „Angaben zum Personenkontext“ kann jeder Personenkontext einer Person über den Button „Diesen Personenkontext löschen“ entfernt werden.
Personenkontexte können nur direkt gelöscht werden, wenn sie noch nie für die Anmeldung bei Diensten genutzt wurden und somit noch keine Übermittlung von Daten an Dienste stattgefunden hat. Die Einstellung, ob ein Dienst Benutzerkonten anlegt und somit "persistierend" ist, erfolgt bei der Einrichtung des Dienstes durch System-Administratoren.
Wenn ein Personenkontext bereits von persistierenden Diensten aufgerufen wurde, muss ein Löschzeitpunkt gesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt wird der Personenkontext dann automatisch gelöscht. Diese Maßnahme dient dazu, die Dienste über die geplante Löschung gemäß Art. 17 Abs. 2 DSGVO zu informieren.
Eine Person kann über den Button „Löschen“ am Ende des Dialogfensters gelöscht werden. Der Button kann jedoch erst geklickt werden, wenn die Person mindestens einmal gespeichert wurde und alle zugehörigen Personenkontexte gelöscht wurden.
Die Löschrechte für Person und Personenkontext hat nur der Mandant.