Für Nutzer/-innen von moin.schule kann beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) hinterlegt sein. Die Schule wird in einem solchen Fall informiert.
Eine Auskunftssperre wird durch das Einwohnermeldeamt eingerichtet, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen für die Nutzer/-innen oder deren Angehörige entstehen kann.
Um dem Schutzgedanken der Auskunftssperre gerecht zu werden, kann in moin.schule ein sogenannter Schutzname bei der Person eingetragen werden. Dieser Schutzname wird anstelle des Klarnamens an die Anwendungen weitergegeben.



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Hinweis: Wenn sich die betreffende Person bei einer Anwendung anmeldet, erscheint anstelle des echten Namens der Schutzname. In diesem Beispiel erscheint Mack Maus als Ralf Reh: ![]() |